Eine FM-Strategie bildet die Grundlage für die langfristige Planung, Organisation und Optimierung von Facility-Management-Prozessen innerhalb eines Unternehmens. Sie zielt darauf ab, Gebäude, technische Anlagen und infrastrukturelle Dienstleistungen effizient zu betreiben und strategisch weiterzuentwickeln, um den Geschäftsbetrieb bestmöglich zu unterstützen. Im Kontext der Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist der Betriebsrat ein wichtiger Partner bei der Gestaltung und Umsetzung einer FM-Strategie, insbesondere wenn Arbeitsbedingungen, organisatorische Veränderungen oder der Einsatz neuer Technologien betroffen sind. Mitbestimmung des Betriebsrats gewährleistet, dass strategische Entscheidungen sozialverträglich, rechtlich einwandfrei und im Interesse der Mitarbeitenden gestaltet werden. Durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Unternehmensleitung sowie klare Betriebsvereinbarungen können betriebliche Ziele und die Bedürfnisse der Belegschaft in Einklang gebracht werden.
Kosteneffizienz: Optimierung der Betriebskosten durch verbesserte Prozesse und Technologien.
Qualitätssicherung: Sicherstellung der Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit von Gebäuden, Anlagen und Dienstleistungen.
Nachhaltigkeit: Integration umweltfreundlicher und ressourcenschonender Maßnahmen.
Flexibilität: Anpassung an sich ändernde betriebliche Anforderungen und Marktbedingungen.
Mitarbeitendenzufriedenheit: Schaffung sicherer, komfortabler und produktiver Arbeitsumgebungen.
Bestandteile einer FM-Strategie
Technisches Facility Management (TFM): Betrieb und Instandhaltung von Gebäuden und technischen Anlagen.
Infrastrukturelles Facility Management (IFM): Reinigung, Catering, Sicherheitsdienste und weitere unterstützende Services.
Kaufmännisches Facility Management (KFM): Budgetplanung, Vertragsmanagement und Controlling.
Digitalisierung: Einsatz moderner Technologien wie CAFM-Systeme, IoT und Automatisierung.
Herausforderungen
Komplexität: Integration unterschiedlichster Dienstleistungen und Gewerke.
Technologische Entwicklungen: Umgang mit neuen Technologien und deren Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen.
Arbeitsplatzgestaltung: Sicherstellung, dass FM-Maßnahmen den Bedürfnissen der Mitarbeitenden gerecht werden.
Relevante Paragraphen im BetrVG
§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG: Mitbestimmung bei der Ordnung im Betrieb und den Arbeitsbedingungen.
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei der Einführung und Nutzung technischer Einrichtungen, z. B. CAFM-Systeme.
§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG: Mitbestimmung bei Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§ 90 BetrVG: Mitwirkung bei der Planung neuer oder wesentlich geänderter Arbeitsplätze.
§ 91 BetrVG: Mitbestimmung bei erheblichen Beeinträchtigungen der Arbeitsbedingungen durch strategische Änderungen.
Arbeitsschutzrechtliche Aspekte
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtung des Arbeitgebers, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zu gewährleisten.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Anforderungen an Arbeitsplätze, Raumgestaltung und technische Einrichtungen.
Planung und Umsetzung von FM-Maßnahmen
Relevanz: Die Einführung neuer FM-Maßnahmen kann die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden beeinflussen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 90 BetrVG ein Mitwirkungsrecht bei der Planung und Umsetzung.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat wird bei der Entscheidung über die Umgestaltung von Büroflächen oder die Einführung neuer Arbeitsumgebungen (z. B. Open Space) eingebunden.
Digitalisierung im Facility Management
Relevanz: Der Einsatz von CAFM-Systemen, IoT-Geräten oder Automatisierungstechnologien kann die Arbeitsprozesse verändern.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung solcher Technologien.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat fordert, dass die Einführung eines CAFM-Systems keine Überwachungsfunktionen beinhaltet.
Nachhaltigkeitsstrategien
Relevanz: Maßnahmen zur Reduktion von Energieverbrauch und CO₂-Emissionen können bauliche Veränderungen oder Verhaltensanpassungen erfordern.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat unterstützt die Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen und achtet auf die Interessen der Mitarbeitenden.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat setzt durch, dass Schulungen zu energieeffizientem Verhalten angeboten werden.
Outsourcing und Vergabe von Dienstleistungen
Relevanz: Die Auslagerung von FM-Dienstleistungen an externe Anbieter kann Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen haben.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat kann gemäß § 111 BetrVG bei Betriebsänderungen wie Outsourcing einen Interessenausgleich fordern.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat setzt durch, dass bestehende Mitarbeitende bei einem Wechsel des Dienstleisters übernommen werden.
Arbeitszeitmodelle im FM
Relevanz: Veränderungen in den Betriebszeiten von Gebäuden oder Dienstleistungen können neue Arbeitszeitmodelle erforderlich machen.
Mitbestimmung: Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung von Arbeitszeitmodellen.
Praxisbeispiel: Der Betriebsrat sorgt dafür, dass bei flexiblen Arbeitszeiten auch die Interessen von Teilzeitkräften berücksichtigt werden.
Inhalte einer Betriebsvereinbarung
Digitalisierung:Klare Regelungen zur Nutzung von CAFM-Systemen und Vermeidung von Überwachung.
Arbeitsplatzgestaltung:Vorgaben für ergonomische und produktivitätsfördernde Arbeitsplatzkonzepte.
Nachhaltigkeit:Festlegung von Zielen zur Ressourcenschonung und Schulungsmaßnahmen.
Outsourcing:Schutzregelungen für betroffene Mitarbeitende bei der Vergabe von Dienstleistungen.
Arbeitszeitmodelle:Vorgaben zur fairen Gestaltung von Schichtplänen und flexiblen Arbeitszeiten.
Vorteile einer Betriebsvereinbarung
Transparenz: Klare Regelungen schaffen Vertrauen bei der Belegschaft.
Rechtskonformität: Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
Effizienz: Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Mitarbeiterschutz: Berücksichtigung der Interessen und Bedürfnisse der Belegschaft.
Akzeptanz bei Mitarbeitenden
Herausforderung: Veränderungen durch eine neue FM-Strategie könnten auf Widerstand stoßen.
Lösung: Der Betriebsrat sorgt für transparente Kommunikation und frühzeitige Einbindung der Belegschaft.
Technologische Veränderungen
Herausforderung: Neue Technologien können Ängste vor Arbeitsplatzverlust oder Überwachung hervorrufen.
Lösung: Der Betriebsrat fordert umfassende Schulungen und Datenschutzmaßnahmen.
Nachhaltigkeit vs. Kosten
Herausforderung: Nachhaltige Maßnahmen können mit höheren Investitionskosten verbunden sein.
Lösung: Der Betriebsrat unterstützt langfristig kosteneffiziente und ressourcenschonende Lösungen.