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Taxonomie-Verordnung

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DIE TRANSFORMATIVE WIRKUNG DER TAXONOMIE-VERORDNUNG AUF NACHHALTIGE BAUPRAKTIKEN

DIE TRANSFORMATIVE WIRKUNG DER TAXONOMIE-VERORDNUNG AUF NACHHALTIGE BAUPRAKTIKEN

Die EU-Verordnung 2020/852, auch als Taxonomie-Verordnung bekannt, hat bedeutsame Auswirkungen auf den Neubausektor, da sie nachhaltige Praktiken fördert. In dieser Verordnung werden Kriterien festgelegt, die bestimmen, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit als ökologisch nachhaltig betrachtet werden kann. Somit müssen Neubauten diese Kriterien erfüllen, um als nachhaltige Investitionen anerkannt zu werden. Nebenbei betont die Verordnung auch die Relevanz von sozialen und Governance-Aspekten und erfordert die Einhaltung von Mindeststandards hinsichtlich Arbeitsrechten und guter Unternehmensführung. Die Taxonomie-Verordnung kann auch Auswirkungen auf die Finanzierung von Bauprojekten haben, da Finanzmarktteilnehmer möglicherweise eher dazu geneigt sind, in den Bau zu investieren, wenn das Vorhaben die Kriterien für nachhaltige Investitionen erfüllt. Die Einhaltung dieser Verordnung erfordert potenziell Anpassungen in Betriebsprozessen, Kooperationen mit Lieferanten und Partnern sowie eine kontinuierliche Überwachung und Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsleistung. Des Weiteren legt die Verordnung einen Schwerpunkt auf Energieeffizienz, die Nutzung erneuerbarer Energien und die Bedeutung der Anpassung an den Klimawandel.

Umsetzung der Taxonomie-Verordnung im Facility Management

Die EU-Verordnung 2020/852, auch bekannt als Taxonomie-Verordnung, hat erhebliche Auswirkungen auf den Neubau, weil wir uns auf nachhaltige Praktiken konzentrieren und diese fördern:

  • Nachhaltige Investitionen und Offenlegungspflichten: Die Taxonomie-Verordnung legt Kriterien fest, um zu bestimmen, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit als ökologisch nachhaltig eingestuft werden kann. Dies bedeutet, dass der Neubau diese Kriterien erfüllen muss, um als nachhaltige Investition eingestuft zu werden. Darüber hinaus müssen wir, wenn wir zur nicht-finanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, Angaben darüber machen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten unseres Unternehmens mit ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.

  • Einhaltung der Umweltziele: Die Verordnung legt sechs Umweltziele fest, darunter Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zur Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung und Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme. Der Neubau muss diese Ziele berücksichtigen. Dies korrespondiert mit DGNB-Kriterien.

  • Soziale und Governance-Aspekte: Die Verordnung betont auch die Bedeutung von sozialen und Governance-Aspekten. Dies bedeutet, dass wir sicherstellen müssen, dass wir Mindeststandards in Bezug auf Arbeitsrechte und gute Unternehmensführung einhalten. Dies beinhaltet die Sicherstellung fairer Arbeitsbedingungen für die Bauarbeiter und die Anwendung transparenter und verantwortungsvoller Geschäftspraktiken.

  • Auswirkungen auf die Finanzierung: Die Taxonomie-Verordnung könnte auch Auswirkungen auf die Finanzierung des Baus haben. Finanzmarktteilnehmer, wie Investmentfonds, die ein Produkt als ökologisch vermarkten wollen, sind verpflichtet, über den Anteil nachhaltiger Investitionen in ihrem Portfolio zu berichten. Dies könnte bedeuten, dass sie eher bereit sind, in den Bau zu investieren, wenn das Projekt die Kriterien für eine nachhaltige Investition erfüllt.

  • Langfristige Auswirkungen und Anpassungen: Die Verordnung verpflichtet die EU-Kommission zur regelmäßigen Prüfung der Verordnung. Dies bedeutet, dass wir bereit sein müssen, unsere Praktiken im Laufe der Zeit anzupassen, um weiterhin den Kriterien für nachhaltige Investitionen zu entsprechen. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Verordnung in zwei Phasen umgesetzt wird: Die Ziele "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" gelten ab 2022, die restlichen vier Ziele ab 2023. Daher müssen wir sicherstellen, dass wir die Anforderungen für alle sechs Ziele erfüllen.

  • Einhaltung der technischen Bewertungskriterien: Die Verordnung legt auch technische Bewertungskriterien fest, die wir erfüllen müssen. Dies bedeutet, dass wir bestimmte Technologien oder Praktiken einsetzen müssen, um die Emissionen zu reduzieren oder die Energieeffizienz zu verbessern. Zum Beispiel, wenn es um Emissionen geht, könnten die technischen Bewertungskriterien verlangen, dass wir Technologien einsetzen, die die Menge der produzierten Treibhausgase reduzieren.

  • Auswirkungen auf die Unternehmensreputation: Die Einhaltung der Taxonomie-Verordnung kann auch positive Auswirkungen auf unsere Reputation haben. Durch die Demonstration von Engagement für Nachhaltigkeit und die Einhaltung von EU-Vorschriften können wir das Vertrauen von Kunden, Investoren und der Öffentlichkeit stärken.

  • Anpassung der Betriebsprozesse: Die Einhaltung der Taxonomie-Verordnung erfordert möglicherweise eine Anpassung unserer Betriebsprozesse. Dies könnte bedeuten, dass wir neue Technologien einführen oder unsere Produktionsmethoden ändern müssen, um die Umweltauswirkungen zu minimieren und die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Dies könnte auch die Schulung unserer Mitarbeiter in neuen Fähigkeiten und Verfahren erfordern.

  • Zusammenarbeit mit Lieferanten und Partnern: Die Einhaltung der Taxonomie-Verordnung kann auch Auswirkungen auf unsere Beziehungen zu Lieferanten und Partnern haben. Wir müssen sicherstellen, dass auch sie die Anforderungen der Verordnung erfüllen, insbesondere wenn ihre Produkte oder Dienstleistungen einen wesentlichen Teil unserer Wertschöpfungskette ausmachen. Dies könnte bedeuten, dass wir unsere Lieferanten und Partner sorgfältig auswählen und möglicherweise zusätzliche Anforderungen in unsere Verträge aufnehmen müssen.

  • Überwachung und Berichterstattung: Die Taxonomie-Verordnung erfordert eine kontinuierliche Überwachung und Berichterstattung über unsere Nachhaltigkeitsleistung. Dies bedeutet, dass wir Systeme und Prozesse implementieren müssen, um Daten zu sammeln, zu analysieren und zu berichten. Dies könnte auch bedeuten, dass wir externe Prüfer oder Berater einbeziehen müssen, um die Genauigkeit und Vollständigkeit unserer Berichte zu gewährleisten.

  • Einbeziehung der Mitarbeiter: Die Einhaltung der Taxonomie-Verordnung erfordert auch das Engagement und die Unterstützung unserer Mitarbeiter. Wir müssen sicherstellen, dass sie die Bedeutung der Verordnung und ihre Rolle bei der Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsziele verstehen. Dies könnte Schulungen, Workshops oder andere Formen der Mitarbeiterbildung beinhalten.

  • Energieeffizienz und erneuerbare Energien: Um die Ziele der Taxonomie-Verordnung zu erfüllen, müssen wir uns auf Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien konzentrieren. Dies bedeuted, dass wir energieeffiziente Technologien und Praktiken implementieren und erneuerbare Energiequellen nutzen, wo immer dies möglich ist.

  • Anpassung an den Klimawandel: Die Taxonomie-Verordnung betont auch die Bedeutung der Anpassung an den Klimawandel. Dies bedeutet, dass wir Strategien entwickeln müssen, um unsere Fabrik und unsere Betriebsprozesse an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen. Dies könnte beispielsweise Maßnahmen zur Bewältigung von Überschwemmungen, Hitzewellen oder anderen extremen Wetterereignissen beinhalten.

  • Kontinuierliche Verbesserung: Die Einhaltung der Taxonomie-Verordnung ist kein einmaliges Ereignis, sondern erfordert eine kontinuierliche Verbesserung. Wir müssen regelmäßig unsere Leistung überprüfen, neue Ziele setzen und innovative Lösungen suchen, um unsere Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern.