Dies betont die Bedeutung, dass ein Unternehmen sowohl über strategische als auch taktische Ressourcen verfügen sollte. Nur operative Aufgaben (Facility Services) können an externe Dienstleister ausgelagert werden. Die Auslagerung taktischer Dienstleistungen sollte für außergewöhnliche Situationen vorbehalten sein. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Unterschiede zwischen einem FM-Vertrag und einer FM-Vereinbarung zu klären:
Wenn Dienstleistungen an Dritte vergeben werden, spricht man von einem Vertrag. Im Falle eigener Beiträge sollte der Begriff Vereinbarung verwendet werden. Der Inhalt beider Dokumente sollte weitgehend übereinstimmen, wobei Unterschiede hauptsächlich darin bestehen, wie Qualitätsmängel, Verzögerungen bei Fristen und ähnliche Probleme behandelt werden. Insbesondere im Falle einer internen Vereinbarung ist die Einhaltung der Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes entscheidend. Dies bedeutet, dass die eigenen Mitarbeiter des Unternehmens bei Fragen wie Schadensersatz anders behandelt werden müssen als ein Unternehmen von Dritten.
Es ist ratsam, eine Vereinbarung zwischen der Unternehmensleitung und dem FM-Bereich zu treffen, unabhängig davon, wie Dienstleistungen vergeben werden. Diese Vereinbarung sollte alle bindenden Elemente umfassen und dient dazu, klare Aufgaben für Unterstützungsdienste festzulegen und den Umfang der Dienstleistungen zu definieren, die nicht vereinbart wurden und daher nicht erbracht werden können oder sollten. Sowohl Verträge als auch Vereinbarungen werden in Bezug auf Leistungsverzeichnisse (LV) festgelegt. Aus meiner Sicht ist es unerlässlich, nicht nur einen Handlungsverlauf für die Auslagerung zu skizzieren, sondern ihn auch jederzeit verfügbar zu haben, da dies für die effektive Übertragung von Aufgaben von entscheidender Bedeutung ist.