Eine belastbare Aussage benennt Objekt beziehungsweise System, Nutzung, Betriebszustand, Belegung oder Last, Leistungsniveau, Zeitraum und Abhängigkeiten. Eine Freigabe für eine Teilfläche oder einen begrenzten Zustand ist keine pauschale Bestätigung des gesamten Standorts.
Betriebsentscheidungen durch klare Abgrenzung vorbereiten
Anwendbare rechtliche und sicherheitsbezogene Bedingungen sowie unverzichtbare funktionale Voraussetzungen des betrachteten Betriebs.
Vereinbarter Zielbetrieb
Festgelegte Qualitäts-, Kapazitäts- und Verfügbarkeitsanforderungen. Abweichungen benötigen eine zulässige und befugte Entscheidung über einen geänderten Umfang.
Entwicklungsziel
Weitergehende Verbesserung eines bereits zulässigen und funktionsfähigen Betriebs; kein Ersatz für unerfüllte zwingende Voraussetzungen.
Die Einordnung erfolgt je Einzelanforderung. Ein Themenfeld wie Reinigung, Digitalisierung oder Energie enthält je nach Nutzung sowohl zwingende Bedingungen als auch disponierbare Qualitäts- und Entwicklungsziele.
Vier mögliche Bewertungsaussagen
Aussage
Zulässiger Aussagegehalt
Nicht nachgewiesen
Die Beleglage reicht nicht aus. Weder technische Funktionsfähigkeit noch technisches Versagen werden damit automatisch festgestellt.
Nicht betriebsfähig
Eine notwendige Voraussetzung des betrachteten Betriebs ist nachweislich nicht erfüllt.
Im eingeschränkten Umfang betriebsfähig
Ein genau abgegrenzter Umfang erfüllt seine notwendigen Voraussetzungen; Grenzen und wirksame Bedingungen sind benannt.
Im definierten Zielumfang betriebsfähig
Die erforderlichen Voraussetzungen des vereinbarten Umfangs sind umgesetzt und hinreichend nachgewiesen.
Rollen bei der Entscheidung
Fachverantwortliche bewerten ihre jeweiligen Voraussetzungen. Der HoFM führt diese Bewertungen, die Betriebsorganisation und die offenen Punkte zu einer FM-Betriebsempfehlung zusammen. Die zuständige Entscheidungsinstanz entscheidet innerhalb ihrer Befugnisse; erforderliche behördliche, technische und nutzerseitige Entscheidungen bleiben davon getrennt.
Weder eine Unterschrift noch ein hoher Gesamtprozentsatz ersetzt eine zwingende Voraussetzung. „Betriebsfähig unter Auflagen“ ist kein Freibrief für einen ansonsten unzulässigen Betrieb.