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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Den Umfang bestimmen, bevor entschieden wird

Facility Management: Strategie » Grundlagen » Betriebsfähigkeit » Betriebsentscheidung

Den Umfang bestimmen, bevor entschieden wird

Den Umfang bestimmen, bevor entschieden wird

Eine belastbare Aussage benennt Objekt beziehungsweise System, Nutzung, Betriebszustand, Belegung oder Last, Leistungsniveau, Zeitraum und Abhängigkeiten. Eine Freigabe für eine Teilfläche oder einen begrenzten Zustand ist keine pauschale Bestätigung des gesamten Standorts.

Betriebsentscheidungen durch klare Abgrenzung vorbereiten

Drei Anforderungsklassen

Klasse

Bedeutung für die Entscheidung

Zwingende Voraussetzung

Anwendbare rechtliche und sicherheitsbezogene Bedingungen sowie unverzichtbare funktionale Voraussetzungen des betrachteten Betriebs.

Vereinbarter Zielbetrieb

Festgelegte Qualitäts-, Kapazitäts- und Verfügbarkeitsanforderungen. Abweichungen benötigen eine zulässige und befugte Entscheidung über einen geänderten Umfang.

Entwicklungsziel

Weitergehende Verbesserung eines bereits zulässigen und funktionsfähigen Betriebs; kein Ersatz für unerfüllte zwingende Voraussetzungen.

Die Einordnung erfolgt je Einzelanforderung. Ein Themenfeld wie Reinigung, Digitalisierung oder Energie enthält je nach Nutzung sowohl zwingende Bedingungen als auch disponierbare Qualitäts- und Entwicklungsziele.

Vier mögliche Bewertungsaussagen

Aussage

Zulässiger Aussagegehalt

Nicht nachgewiesen

Die Beleglage reicht nicht aus. Weder technische Funktionsfähigkeit noch technisches Versagen werden damit automatisch festgestellt.

Nicht betriebsfähig

Eine notwendige Voraussetzung des betrachteten Betriebs ist nachweislich nicht erfüllt.

Im eingeschränkten Umfang betriebsfähig

Ein genau abgegrenzter Umfang erfüllt seine notwendigen Voraussetzungen; Grenzen und wirksame Bedingungen sind benannt.

Im definierten Zielumfang betriebsfähig

Die erforderlichen Voraussetzungen des vereinbarten Umfangs sind umgesetzt und hinreichend nachgewiesen.

Rollen bei der Entscheidung

Fachverantwortliche bewerten ihre jeweiligen Voraussetzungen. Der HoFM führt diese Bewertungen, die Betriebsorganisation und die offenen Punkte zu einer FM-Betriebsempfehlung zusammen. Die zuständige Entscheidungsinstanz entscheidet innerhalb ihrer Befugnisse; erforderliche behördliche, technische und nutzerseitige Entscheidungen bleiben davon getrennt.

Weder eine Unterschrift noch ein hoher Gesamtprozentsatz ersetzt eine zwingende Voraussetzung. „Betriebsfähig unter Auflagen“ ist kein Freibrief für einen ansonsten unzulässigen Betrieb.