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Wann der HoFM selbst handlungsfähig ist

Facility Management: Strategie » Grundlagen » Betriebsfähigkeit » Fähigkeit der Führungsfunktion

Wann der HoFM selbst handlungsfähig ist

Wann der HoFM selbst handlungsfähig ist

Vor der Bewertung des Objektbetriebs ist zu klären, ob die Führungsfunktion ihren Auftrag überhaupt wirksam erfüllen kann. Die folgenden acht Bedingungen sind ein vorgeschlagener organisationsbezogener Prüfrahmen. Sie sind keine pauschale Stellenbeschreibung und keine Zusage eines bestimmten Personalumfangs.

Handlungsfähigkeit des Head of FM sichern

Voraussetzungen für wirksame FM-Führung

Bedingung

Erforderliche Ausprägung

Geeigneter Nachweis

Mandat und Geltungsbereich

Gebäude, Leistungen, Standorte, Betriebszeiten und ausgeschlossene Aufgaben sind eindeutig festgelegt.

Mandatsblatt und festgelegte Schnittstellen

Entscheidungs- und Eskalationsrechte

Priorisierung, Beschaffung, Einschränkung des Betriebs und Eskalation sind innerhalb klarer Befugnisse möglich.

Entscheidungsordnung und erreichbare Eskalationsinstanz

Kompetenz und fachliche Unterstützung

Die Funktion verfügt über FM-Führungskompetenz und Zugang zu qualifizierten Fachrollen für nicht selbst abgedeckte Themen.

Kompetenzprofil und verlässlich verfügbare Fachunterstützung

Zeit und organisatorische Kapazität

Führung, Kontrolle, Entwicklung und Krisenbewältigung können neben dem Tagesgeschäft tatsächlich stattfinden.

Aufgaben- und Kapazitätsplanung einschließlich Entlastung

Finanzielle und sachliche Mittel

Notwendige Leistungen können innerhalb geeigneter Budget- und Beschaffungswege rechtzeitig veranlasst werden.

Ressourcenrahmen und Verfahren für dringende Maßnahmen

Information und Kontrollzugriff

Kritische Nachweise, Störungen, Anlagenzustände und Vertragsleistungen stehen verlässlich und unverfälscht zur Verfügung.

Zugriffsrechte, Datenverantwortung und Kontrollplan

Vertretung und Führungsfortbestand

Abwesenheit oder Ausfall des HoFM führt nicht zum Verlust notwendiger Entscheidungen und Eskalationen.

Befähigte Vertretung mit Zugang zu Informationen und Befugnissen

Wirksame Zusammenarbeit und Gegenprüfung

Fachstellen, Kerngeschäft und Dienstleister wirken verbindlich mit; kritische Aussagen werden angemessen gegengeprüft.

Schnittstellenvereinbarungen und risikogerechte Prüfordnung

Anforderungen an die persönliche Führungskompetenz

Benötigt werden ein belastbares Verständnis von FM-Leistungsmodellen, Betreiberorganisation, technischen Abhängigkeiten, Vertragssteuerung, Kosten und Risiken sowie die Fähigkeit, Anforderungen zu priorisieren und schwierige Entscheidungen nachvollziehbar vorzubereiten. Unabgedeckte Fachgebiete verlangen qualifizierte Unterstützung, nicht bloß eine weiter gefasste Stellenbeschreibung.

Kein Mandat ohne passende Mittel

Der Arbeitgeber muss eine geeignete Organisation und die erforderlichen Mittel bereitstellen; bei der Aufgabenübertragung ist die Befähigung der Beschäftigten zu berücksichtigen. Daraus leitet dieses Führungsmodell ab, Mandat, Kapazität, Kompetenz und Entscheidungsrechte gemeinsam zu prüfen.

Eine Person darf nicht allein dadurch als handlungsfähig gelten, dass sie benannt wurde. Entscheidend ist, ob sie den übertragenen Auftrag tatsächlich und mit passenden Befugnissen ausführen kann.