| E01 Zwingende Voraussetzung fehlt | Keine positive Betriebsempfehlung für den betroffenen Umfang; erforderliche Schutzmaßnahmen und Eskalation veranlassen. |
| E02 Nachweis fehlt oder ist widersprüchlich | Zunächst „nicht nachgewiesen“ bewerten; keine automatische Gleichsetzung mit technischem Versagen, aber auch keine positive Bestätigung. |
| E03 Eingeschränkter Betrieb wird erwogen | Nur einen exakt abgegrenzten Umfang beurteilen, dessen zwingende Voraussetzungen erfüllt sind; keine pauschale Risikoübernahme. |
| E04 HoFM besitzt keine ausreichende Befugnis | Sachverhalt entscheidungsfähig an die zuständige Leitung geben; Schutzhandlungen im eigenen Mandat nicht durch bloßes Weiterleiten ersetzen. |
| E05 Budget oder Personal reicht nicht | Zwingende Aufgaben und betriebliche Folgen transparent machen; eine zulässige Leistungsanpassung oder zusätzliche Mittel entscheiden lassen. |
| E06 Mehrere Partner sehen sich nicht zuständig | Die Schnittstelle ausdrücklich entscheiden lassen; einen Integrationsverantwortlichen benennen und das Gesamtergebnis nachweisen. |
| E07 Dokument ist vorhanden | Redaktion, Umsetzung und Wirksamkeit getrennt prüfen; ein abgelegtes Dokument nicht als ausgeführte Leistung zählen. |
| E08 Störung oder Schutzfunktionsausfall tritt ein | Zuerst sicheren Zustand herstellen lassen, dann Nutzungsfolgen, Ersatzbetrieb und Wiederaufnahmebedingungen entscheiden. |
| E09 Nutzung, Anlage, IT oder Organisation ändert sich | Die Gültigkeit betroffener Bewertungen prüfen; erforderliche Prüfungen und Unterlagen vor weiterer Nutzung aktualisieren. |
| E10 Gesamtdashboard meldet gute Werte | Kritische Einzelabweichungen separat zeigen; keinen Durchschnitt als Ersatz für notwendige Voraussetzungen verwenden. |
| E11 Aufgabe soll extern erledigt werden | Umfang, Qualifikation, Verfügbarkeit, Information und Kontrolle sicherstellen; Auslagerung nicht mit vollständiger Entlastung gleichsetzen. |
| E12 Maßnahme gilt als erledigt | Abschluss erst nach festgelegtem Ergebnis und geeigneter Wirksamkeitsprüfung; neue Befunde erneut eröffnen. |