Betriebsfähigkeit nach Stakeholdern
| Stakeholdercluster | Betriebsfähigkeit aus dieser Perspektive |
|---|---|
| Geschäftsführung, Vorstand, Aufsichtsrat, Kuratorium, strategische Führung; Arbeitgeber und Betreiber auf Leitungsebene. | Den Betrieb verantwortlich führen können. Ziele, Verantwortlichkeiten, Befugnisse und Entscheidungswege sind geklärt. Die Leitung kennt den Betriebszustand, stellt erforderliche Ressourcen bereit und kann bei Abweichungen wirksam entscheiden. Der Betrieb unterstützt den Organisationszweck und bleibt steuerbar. |
| Immobilieneigentümer, Vermieter, Gesellschafter, Investoren, Banken, Kreditgeber und Fördermittelgeber. | Die Nutzung wirtschaftlich ermöglichen und erhalten können. Betrieb, Instandhaltung und notwendige Erneuerungen sind für den betrachteten Zeitraum finanziell abgesichert. Nutzbarkeit, Substanzerhalt, laufende Verpflichtungen und Finanzierung passen zusammen. Kurzfristige Einsparungen gefährden nicht die unverzichtbaren Betriebsgrundlagen. |
| Produktion, Fertigung, Lager, Logistik, Labore, Forschung, Verwaltung und weitere Kerngeschäftsfunktionen; anmietende Organisationen, Auftraggeber und Kunden. | Die vorgesehene Kernleistung erbringen beziehungsweise erhalten können. Flächen, Anlagen, Medien und FM-Dienstleistungen ermöglichen die benötigten Prozesse in der vereinbarten Qualität, Kapazität und Zeit. Entscheidend ist die tatsächlich mögliche Leistung, nicht allein die Verfügbarkeit einzelner Anlagen. |
| Beschäftigte, Auszubildende, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder vorübergehenden Einschränkungen, hybrid Arbeitende, Besucher, Gäste, Familien und Kinder. | Räume, Arbeitsmittel und Dienstleistungen sicher und bedarfsgerecht nutzen können. Arbeitsbedingungen, Orientierung, Zugänglichkeit, Hygiene, Komfort und Unterstützung entsprechen der vorgesehenen Nutzung und den relevanten menschlichen Bedürfnissen. Auch ortsunkundige Personen finden sich zurecht und erhalten im Ereignisfall geeignete Hilfe. |
| Betriebsrat, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Gewerkschaften, Nutzervertretungen und betriebliche Beteiligungsgremien; Stakeholdermanagement, Business Relationship Management und Bürgerbeteiligung. | Den Betrieb mit geklärten Beteiligungs- und Entscheidungsverfahren gestalten können. Betroffene Interessen werden rechtzeitig eingebracht, erforderliche Beteiligungen durchgeführt und Konflikte zuständig entschieden. Betriebsregeln sind verständlich und praktisch anwendbar. Allgemeine Zustimmung ersetzt weder eine erforderliche Entscheidung noch einen fachlichen Nachweis. |
| Head of Facility Management, technisches und infrastrukturelles FM, Gewerke- und Anlagenverantwortliche, Bediener, Instandhaltung, Service Desk, Reinigung, Sicherheit, Hospitality und Catering. | Den Betrieb tatsächlich durchführen, überwachen und wiederherstellen können. Qualifizierte Personen, geeignete Arbeitsmittel, aktuelle Informationen, Zugänge und Eingriffsmöglichkeiten stehen bereit. Leistungen sind koordiniert; Störungen werden erkannt, priorisiert und bearbeitet. Anlagenverantwortliche und Bediener kennen ihre Aufgaben und Betriebsgrenzen. |
| Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Brandschutz, elektrische Sicherheit, Gefahrstoff- und Gefahrgutorganisation, Umwelt- und Gewässerschutz, Abfall, Strahlenschutz, Datenschutz, Informationssicherheit, Fremdfirmenkoordination; Qualitäts-, Risiko- und Kontinuitätsmanagement sowie Krisenteam. | Schutzanforderungen erfüllen und Risiken beherrschen können. Gefährdungen und kritische Abhängigkeiten sind bekannt, erforderliche Maßnahmen wirksam und Abweichungen fachlich bewertet. Prävention, Überwachung und Ereignisbewältigung greifen zusammen. Die jeweiligen Beratungs-, Kontroll- und Entscheidungsmandate bleiben unterscheidbar. |
| Personalmanagement, IT, Kommunikationstechnik, Einkauf, Beschaffung, Finanzen, Controlling, Recht, Compliance, Marketing und Unternehmenskommunikation. | Die betrieblichen Voraussetzungen verlässlich bereitstellen können. Personal, Kompetenzen, digitale Systeme, Beschaffungswege, Budgets, Verträge und Kommunikation unterstützen die erforderlichen Leistungen. Kritische Betriebsabläufe scheitern nicht an ungeklärten internen Zuständigkeiten, fehlenden Freigaben oder nicht verfügbaren Unterstützungsleistungen. |
| Bauherrenorganisation, Immobilienentwickler, Projektsteuerung, FM-Projektmanagement, Berater, Architekten, Fachplaner aller Disziplinen, Bauunternehmen und Handwerksbetriebe. | Eine betreibbare Lösung herstellen und geordnet in den Betrieb überführen können. Nutzungs- und Betriebsanforderungen sind in Planung und Ausführung berücksichtigt. Schnittstellen, Inbetriebnahme, Prüfungen, Einweisung, Dokumentation und Verantwortungsübernahme sind abgestimmt. Umbauten und Veränderungen erhalten die notwendige Betriebsfähigkeit oder begrenzen Einschränkungen ausdrücklich. |
| FM-Dienstleister, Subunternehmer, Hersteller, Zulieferer, inklusive Leistungspartner, Energie- und Wasserversorger, Entsorgungsunternehmen, Telekommunikations-, Mobilitäts- und Logistikdienstleister. | Die vereinbarten Beiträge zuverlässig erbringen können. Leistungsumfang, Kapazitäten, Personal, Material, Ersatzteile und Versorgung sind gesichert. Ebenso liegen die erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers vor: Informationen, Zugänge, Arbeitsfreigaben und Ansprechpartner. Kritische Liefer- und Leistungsabhängigkeiten sind bekannt und behandelt. |
| Gesetzgeber, Bauaufsicht, Arbeitsschutz-, Umwelt- und Gesundheitsbehörden, weitere zuständige Kontrollbehörden, Unfallversicherungsträger; Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei. | Innerhalb des verbindlichen Rahmens betreiben und erforderliche Hilfe ermöglichen können. Maßgebliche Anforderungen, Zulassungen und Auflagen sind erfüllt und nachweisbar. Kontrollen sind möglich. Für die Gefahrenabwehr funktionieren insbesondere Alarmierung, Zufahrten, Zugänge, Lageinformationen und betriebliche Ansprechpartner. Die jeweiligen Zuständigkeiten sind getrennt zu betrachten. |
| Sachverständige, zugelassene Überwachungsstellen, sonstige Prüfstellen, interne Revision, Auditoren, Zertifizierer, Wirtschaftsprüfer und Versicherer. | Den relevanten Betriebszustand belastbar beurteilen und Risiken nachvollziehen können. Unterlagen, tatsächliche Zustände und betriebliche Aussagen stimmen überein. Erforderliche Prüfungen und vertragliche Sicherheitsbedingungen sind berücksichtigt. Feststellungen werden bearbeitet. Jeder Nachweis wird innerhalb seines konkreten Prüfungs- beziehungsweise Vertragsumfangs bewertet. |
| Anwohner, lokale Gemeinschaften, Bürgerinitiativen, Kommune, politische Vertreter, Medien, Umwelt- und Naturschutzorganisationen, benachbarte Unternehmen sowie soziale, kulturelle und ergänzende Standortangebote. | Den Standort mit seinen Auswirkungen verträglich betreiben können. Lärm, Verkehr, Emissionen und weitere Belastungen werden unter Wahrung maßgeblicher Schutzinteressen beherrscht. Beschwerden erreichen handlungsfähige Stellen. Vereinbarte Kooperationen und gemeinsam genutzte Infrastrukturen funktionieren; relevante Veränderungen und Ereignisse werden angemessen kommuniziert. |
| Normungsorganisationen, Fach- und Arbeitgeberverbände, Kammern, Bildungseinrichtungen, Forschungspartner, Denkfabriken, Erfahrungsaustauschkreise und fachliche Netzwerke. | Fachwissen erhalten und den Betrieb an relevante Entwicklungen anpassen können. Benötigte Kompetenzen, geeignete fachliche Maßstäbe und neue Erkenntnisse werden in die betriebliche Praxis übersetzt. Veränderungen von Technik, Nutzung und Anforderungen bleiben erkennbar. Diese Perspektive unterstützt insbesondere die längerfristige Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung der Betriebsfähigkeit. |
